ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Anwendbarkeit
1.1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Verkäufer, wobei die Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers abgelehnt wird.
1.2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden.
1.3. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den in der Vereinbarung oder Auftragsbestätigung getroffenen Vereinbarungen gelten nur die Vereinbarungen mit dem Käufer, wie sie in der Vereinbarung oder Auftragsbestätigung vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer kommt nur zustande, wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt und der schriftlichen Bestätigung dieser Bestellung durch den Verkäufer.
Änderungen der Bestellung sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich.
2.2. Eine Stornierung einer Bestellung ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es besteht eine gegenseitige Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, und führt in jedem Fall zur Verpflichtung zur Zahlung einer pauschalen Schadensersatzleistung in Höhe von 10% des Wertes der Bestellung.
3. Preis
3.1. Alle in den Angeboten und Vereinbarungen genannten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer und anderer Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
3.2. Die Preise der Produkte gelten "ab Werk", sofern nicht anders vereinbart.
3.3. Voltixx behält sich das Recht vor, ihre Preise gemäß den Marktschwankungen anzupassen, auch wenn diese Anpassungen nicht in der Bestellung oder im Kauf vorgesehen waren. Diese Anpassungen werden dem Kunden mindestens zwei Wochen vorher mitgeteilt, nach denen sie auf laufende oder bereits ausgeführte Bestellungen angewendet werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Annahme einer Bestellung und kann die Verpflichtung zur Zahlung einer oder mehrerer Vorauszahlungen enthalten. Bei Nichtzahlung behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung zu verschieben oder die Bestellung zu stornieren und behält sich das Recht vor, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10% des Gesamtbetrags der Bestellungen gemäß den Bestellungen zu verlangen.
4.2. Die Zahlung der Rechnung muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist erfolgen, andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 8.08.2022 zu berechnen, sowie die Anwendung einer pauschalen Schadensersatzleistung in Höhe von 10% des Gesamtbetrags der Rechnung gemäß den Bestellungen.
4.3. Verspätete Zahlungen oder Überschreitungen des Kreditlimits berechtigen den Verkäufer, die Lieferung der Bestellung ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.
4.4. Voltixx hat jederzeit das Recht, Rechnungen des Käufers miteinander zu verrechnen.
4.5. Der Käufer hat kein Recht auf Aufrechnung und/oder Aussetzung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber Voltixx.
4.6. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder eines Antrags auf GRP durch den Käufer enden automatisch die getätigten Bestellungen und werden vom Verkäufer storniert, ohne dass ihm eine Entschädigung geschuldet ist.
5. Lieferung
5.1. Alle Lieferzeiten sind indikativ und können vom Verkäufer geändert werden, wobei der Verkäufer stets sein Bestes tun wird, um diese Fristen einzuhalten.
5.2. Lieferungen erfolgen immer in Anwesenheit des Käufers oder seiner Bevollmächtigten. Bei Abwesenheit behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Produkte auf Gefahr des Käufers zu entladen und zu liefern. Voltixx haftet nicht für Schäden, die durch Zerstörung und/oder Diebstahl der Waren entstehen.
5.3. Der Verkäufer liefert die Waren wie schriftlich mit dem Käufer vereinbart. Angesichts der schnellen technologischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Produkte hat der Verkäufer stets das Recht, technisch gleichwertige oder neuere Versionen der bestellten Waren zu liefern, wenn dies aus praktischen oder kommerziellen Gründen nicht anders möglich ist.
Abweichungen von dem im Angebot oder in der Vereinbarung vereinbarten führen keinesfalls dazu, dass der Käufer das Recht hat, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, die Abweichungen sind von solcher Art, dass vernünftigerweise nicht von einem technisch gleichwertigen Produkt gesprochen werden kann.
5.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren zu verschiedenen Zeitpunkten zu liefern.
5.5. Der Käufer ist verpflichtet, die bestellten Waren bei Lieferung einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Alle festgestellten Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb von 5 Tagen schriftlich gemeldet werden.
6. Risikoübernahme
Das Risiko für die zu liefernden Produkte geht auf den Käufer über, sobald die Waren an die vom Käufer angegebene Adresse geliefert wurden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle bestellten und gelieferten Waren bleiben das Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer seinen aus den Bestellungen oder Vereinbarungen resultierenden Zahlungsverpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist.
7.2. Bei Nichtzahlung der Waren hat der Verkäufer das Recht, die bereits gelieferten Waren zurückzunehmen, wobei der Käufer dem Verkäufer die Erlaubnis erteilt, diese an jedem Ort, an dem sie sich befinden, auch außerhalb des Geländes des Käufers, in Empfang zu nehmen.
Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer bei der Rückgewinnung der Waren in vollem Umfang zu unterstützen.
8. Höhere Gewalt
8.1. Der Verkäufer hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise, vorübergehend oder nicht, durch Umstände verhindert oder erschwert wird, die vernünftigerweise nicht in seine Verantwortung fallen sollten.
Beispiele hierfür sind verspätete Lieferungen durch die Lieferanten des Verkäufers, Unfälle, Transportstörungen, Verzögerungen aufgrund von Verkehrssituationen, staatliche Maßnahmen, Streiks und Betriebsstörungen.
8.2. Im Falle höherer Gewalt seitens des Verkäufers werden seine Liefer- und sonstigen Verpflichtungen ausgesetzt. Im Falle einer dauerhaften Unmöglichkeit hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne dass eine Verpflichtung zur Schadensersatzleistung besteht.
8.3. Wenn bei Eintritt höherer Gewalt der Verkäufer bereits teilweise seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, ist er berechtigt, dem Käufer die bereits gelieferten oder lieferbaren Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
9. Produkthaftung
9.1. Der Verkäufer weist alle Ansprüche aus Produkthaftung gegenüber dem Käufer zurück. Eine Garantieregelung wird vom Hersteller der bestellten Waren angeboten. Im Falle von festgestellten Mängeln wird der Verkäufer die Beschwerden des Käufers an den Hersteller weiterleiten, woraufhin beide Parteien diese Schadensfälle untereinander regeln werden.
9.2. Garantieansprüche führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers.
9.3. Alle Garantieregeln können vom Käufer beim Verkäufer angefordert werden.
9.4. Von der Garantieregelung ausgeschlossen sind eventuelle Farbunterschiede der Waren, Netzwerkfehler, Netzwerk- und Verbindungsprobleme aufgrund der Internetinstallation des Käufers, Schäden an (Teilen der) Waren durch Feuer, Explosion, Überschwemmung, direkten und indirekten Blitzschlag, Erdbeben und/oder Vulkanausbruch, Atomkernreaktionen, Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Tiere, Hagel, Wirbelstürme, Wirbelströme, Sandstürme, Kurzschluss, Missbrauch, unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße oder unregelmäßige Wartung, Kontakt mit chemischen Gasen oder Flüssigkeiten, Vandalismus, Diebstahl, Unruhen und/oder jede Änderung an den Waren.
9.5. Eine absolute Voraussetzung für die Meldung eines Garantiefalls ist die Vorlage einer originalen Kaufrechnung durch den Käufer.
10. Haftung und Freistellung
10.1. Für Mängel an gelieferten Waren gilt die Garantie wie im Artikel 9 dieser Bedingungen beschrieben.
10.2. Der Verkäufer kann niemals für Schäden haftbar gemacht werden, die durch ihm zurechenbare Mängel, unerlaubte Handlungen (ob in Ausübung der Tätigkeit oder nicht) oder Haftung aus einem anderen Rechtsgrund entstanden sind.
Die Haftung für alle direkten und/oder indirekten Schäden des Käufers oder Dritter, einschließlich Folgeschäden, Verzögerungsschäden oder entgangener Gewinn, ist stets ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
10.3. Der Verkäufer haftet niemals für Schäden, die durch Waren oder Produkte verursacht werden, die von Dritten an ihn geliefert wurden und die er anschließend an den Käufer geliefert hat.
10.4. Der Käufer wird den Verkäufer jederzeit von Ansprüchen Dritter freistellen, die mit dem Verkauf, der Lieferung oder Installation der Waren durch den Käufer in Zusammenhang stehen.
10.5. Im Falle einer Verpflichtung des Verkäufers zur Zahlung einer Entschädigung an Dritte darf diese Entschädigung niemals den Rechnungswert der gelieferten Waren an den Kunden oder denjenigen, für die er eine Versicherung abgeschlossen hat, übersteigen.
10.6. Schäden, die für eine Entschädigung in Frage kommen könnten, müssen so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach ihrem Entstehen, schriftlich gemeldet werden. Eine verspätete Meldung führt zum Verlust aller Haftungsansprüche.
11. Geistiges Eigentum
11.1. Alle geistigen Rechte an der Handels- und Markenbezeichnung Voltixx gehören ausschließlich dem Verkäufer.
11.2. Dem Käufer ist es nicht gestattet, diese Rechte für eigene Zwecke zu nutzen, zu übertragen, zu vermieten oder mit Rechten zu belasten, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart oder ergibt sich aus seinem Recht auf Vermarktung der gekauften Waren.
12. Beendigung und Aufhebung
12.1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertrag einseitig und ohne vorherige Mahnung in den nachfolgenden Fällen zu beenden, die eine weitere Zusammenarbeit mit dem Käufer unmöglich machen:
der Käufer erfüllt eine seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß,
der Verkäufer wird von unabhängigen Quellen darüber informiert, dass der Käufer Liquiditätsprobleme hat. Dies wird dem Käufer immer mitgeteilt und er hat das Recht, das Gegenteil innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt einer offiziellen Mitteilung durch den Verkäufer zu beweisen.
der Käufer hat einen Schutz vor seinen Gläubigern in Anspruch genommen (GRP)
der Käufer wird für zahlungsunfähig erklärt;
der Käufer ist Gegenstand von Beschlagnahmen oder Beschlagnahmen durch Dritte.
12.2. Im Falle einer Kündigung gemäß Art. 12.1. wird der Käufer in jedem Fall zur Zahlung der bereits erhaltenen und gelieferten Waren verpflichtet sein.
13. Streitbeilegung
13.1. Auf alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Vereinbarungen und aus ihnen resultierenden Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das belgische Recht Anwendung.
13.2. Alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer werden ausschließlich vor dem Unternehmensgericht in Gent entschiede